
Strafrecht/ Nicht eindeutig bezeichnetes Rechtsmittel
KG, Beschl. v. 13.09.2018 – (3) 161 Ss 153/18 (27/18) Das nicht eindeutig bezeichnete Rechtsmittel ist selbst dann als Berufung zu behandeln, wenn es inhaltlich

KG, Beschl. v. 13.09.2018 – (3) 161 Ss 153/18 (27/18) Das nicht eindeutig bezeichnete Rechtsmittel ist selbst dann als Berufung zu behandeln, wenn es inhaltlich

OLG Celle, Beschl. v. 22.08.2018 – 2 Ws 313/18 1.Acht Monate nach der letzten Anhörung und Entscheidung über die Frage der Reststrafenaussetzung nach § 57

KG, Beschl. v. 20.8.2018 – 4) 161 HEs 28/18 (31/18) Über die haftbefehlsgegenständlichen Taten hinausgehende Ermittlungen sind zwar, selbst wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt,

OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.09.2018 – 2 Ws 645/18 Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verlangt, dass die Erstellung eines kompletten Hauptverhandlungsprotokolls im unmittelbaren Anschluss an die

KG, Beschl. v. 08.06.2018 – (3) 121 Ss 96/18 (12/18) Bei einer Verurteilung wegen eines Vergehens gegen §§ 1, 6 PflVG müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, aufgrund welcher Umstände das

OLG Bamberg, Beschl. v. 04.06.2018 – 2 OLG 120 Ss 29/18 1. Die Verwerfung der Revision nach § 346 Abs. 1 StPO kommt erst nach

BGH, Beschl. v. 11.4.2018 – 4 StR 583/18 Der Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch dann erfüllt, wenn der Täter

BGH, Urt. v. 10.1.2018 – 2 StR 150/15 1. Der Umstand, dass der Täter mit Tötungsabsicht gehandelt hat, kann beim vorsätzlichen Tötungsdelikt strafschärfend berücksichtigt werden.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 04.07.2018 – 1 Rb 10 Ss 220/17 1. Die Festsetzung eines Verfallsbetrages nach § 29a OWiG wird nach Bejahung der tatbestandlichen

OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.02.2018 – 2 Ws 60/18 1. Bei der Entscheidung über eine medizinische Zwangsbehandlung (hier Zwangsmedikation) einer gemäß § 63 StGB untergebrachten

OLG Celle, Beschl. v. 2.03.2018 – 1 Ws 19/18 Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I,

BGH, Urt. v. 6.03 2018 – 1 StR 277/17 Die Verletzung der Aussagefreiheit kann auch außerhalb von Vernehmungen nach §§ 136, 136a StPO zu einem