
Strafrecht/ Verwertungsverbot wegen Verletzung der Aussagefreiheit
BGH, Urt. v. 6.03 2018 – 1 StR 277/17 Die Verletzung der Aussagefreiheit kann auch außerhalb von Vernehmungen nach §§ 136, 136a StPO zu einem

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KG, Beschl. v. 1.3.2018 – 4 Ws 25/18 Ist ein Angeklagter nach abgeschlossener Beweisaufnahme verurteilt worden, ist der dringende Tatverdacht in der Regel durch das

OLG Hamm, Beschl. v. 27.02.2018 – 4 Ws 9/18 Die Erklärung des aktuell vertretungsberechtigten Organs einer juristischen Person ist grundsätzlich ausreichend, um einen als Zeugen

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren – das ist der Strafrahmen, den § 153 StGB für eine sog. falsche uneidliche Aussage vorsieht. Eine solche sollte mein

OLG Nürnberg, Beschluss v. 05.03.2018 – 2 Ws 47/18 Der Strafgefangene hat das Recht gegenüber der Justizvollzugsanstalt, dass auf sein Verlangen seinem anwaltlichen Beistand die

AG Bocholt, Urt. v. 29.8.2017 – 3 Ds 581/16 Der Besitzer eines Computers hat mangels Funktionsherrschaft keinen Besitz an den im Browser-Cache gespeicherten Bildern (Ls).

„…Dieses Rechtsmittel einzulegen hat zu 99% keine Erfolgsaussicht…“ – zumindest Ähnliches hört man häufig, wenn es um die Revision in Strafsachen geht. Und in der Tat sind die Chancen

Mein Mandant wurde erstinstanzlich vor dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, kostenpflichtig verurteilt.

BGH, Beschl. v. 24.7.2017 – GSSt 3/17 Im Rahmen der bei der tatgerichtlichen Ermessensentscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB

BGH, Beschl. v. 23.1.2018 – 1 StR 625/17 Eine lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft i.S.v. § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist eine Lebensgemeinschaft von zwei Personen, die

OLG Köln, Beschl. v. 17.11.2017 – III-1 RVs 285/27 Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch „Graffiti“ auf einem S-Bahn-Waggon der Deutschen Bahn-AG (in Abgrenzung zu HansOLG Hamburg, Beschl.

KG, Beschl. v. 23.11.2017 – (4) 161 Ss 158/17 (213/17) Die Vertretung des abwesenden Angeklagten setzt nach § 329 Abs. 2 Satz 1 StPO voraus,